Schnell-Einsatz-Gruppe (SEG)
Aufgaben der Schnell-Einsatz-Gruppe
Benötigt ein Bedarfsträger der Gefahrenabwehr schnelle technische Unterstützung durch das THW, dann entspricht der THW-Ortsverband Balve dieser Anforderung - sofern nichts anderes gefordert - zunächst durch die Entsendung seiner Schnell-Einsatz-Gruppe (SEG), gebildet aus einer gemischten Gruppe, d.h. Helferinnen und Helfer aus allen Einheiten und Teileinheiten des Ortsverbandes, mit dem Gerätekraftwagen (GKW 1).
Die grundsätzlichen Merkmale sind:
● Taktische Bezeichnung: "THW-SEG", Teileinheit des Technischen Zuges (Gruppe in einer besonderen Funktion [Zusatzfunktion])
● Stärke: - / 1 / 5 (min), d.h. 1 Gruppenführer, mindestens 5 Helfer mit Zusatzfunktionen
● Ausstattung: 1 Gerätekraftwagen (GKW 1) oder andere Fahrzeuge des OV nach Bedarf
● Ausbildung: Gruppenführer und Helfer mit abgeschlossener Basisausbildung I / II und Sonderausbildung in Rettung, Bergung und technischer Hilfe
● Rufbereitschaft, Alarmierung über Digitale Funkmeldeempfänger (DME)
● Ausrückzeit ca. 5 - 10 Min.
● Unterstellung bei der zuständigen Einsatzleitung (EL) der Feuerwehr und Einordung in deren Einsatzstruktur
● Eingliederung in die taktische THW-Einheit (Technischer Zug, TZ), sofern weitere THW-Kräfte angefordert und eingesetzt werden.
Für das THW-SEG-Personal besteht ständige Rufbereitschaft. Die Führungskräfte und Helfer sind mit Digitalen Funkmeldeempfängern (DME) ausgestattet. Sie müssen kurzfristig die OV-Unterkunft erreichen können, um ein Ausrücken der THW-SEG innerhalb von ca. 5-10 Min. zu gewährleisten.
Die THW-SEG Balve wird über die zuständige Zentrale Leitstelle des Märkischen Kreises in Lüdenscheid alarmiert. Diese erteilt in diesem Zusammenhang den ersten Einsatzauftrag und überstellt die THW-SEG an die zuständige Einsatzleitung.
Nach einer Alarmierung der THW-SEG wird unverzüglich der THW-OV durch Mitglieder des OV-Stabes besetzt. Der OV-Stab ist dann die Ansprechstelle für den Bedarfsträger bzw. der Leitstelle für weitere Anforderungen oder Absprachen.
Der OV-Stab ist örtlich dafür zuständig, für den Bedarfsträger Beratung und Unterstützung sicherzustellen und Anforderungen an das THW umzusetzen. Bei Bedarf entsendet der Ortsbeauftragte einen Fachberater zur Führungsstelle des Bedarfsträgers.
Gesetzliche Aufgaben des THW
Alle THW-Einheiten, -Teileinheiten und -Einrichtungen sind auf die Wahrnehmung der vier gleichwertigen, gesetzlichen Aufgaben des THW (§1 Abs. 2 THW-Gesetz) ausgerichtet:
● Technische Hilfe im Zivil- und Katastrophenschutz
● Technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung im Ausland
● Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und
Unglücksfällen größeren Ausmaßes, insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst.
● Technische Hilfe bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
Bereits seit über 30 Jahren sind die THW-Ortsverbände nach Weisung der THW-Leitung gehalten, aus dem zur Verfügung stehenden Einsatzpotential (Einheiten/Teileinheiten) mindestens eine Schnelleinsatzgruppe (THW-SEG) zu bilden und damit sicherzustellen, dass nach einer Alarmierung durch einen Bedarfsträger (üblicherweise Feuerwehr oder Polizei) spätestens nach ca. 15 Minuten eine erste THW-Gruppe für die Unterstützung in technischer Hilfe zur Verfügung steht.
Das THW in Balve zählte dabei als Vorreiter und Test-OV in NRW. Hier gab es die erste SEG-Einheit des Landes.
1995 hat der Bundesminister des Innern mit Erlass des THW-Neukonzeptes ein neues, zeitgemäßes "modulares System" für die Einheiten und Teileinheiten des THW eingeführt, nicht zuletzt, um das THW als akzeptable Unterstützungs-Organisation für die Gefahrenabwehr den dafür zuständigen Stellen zur Verfügung zu stellen.
Damit konnte und kann ein THW-Ortsverband (OV) einerseits schnell mit ersten Einsatzkräften Hilfe leisten und andererseits darüber hinaus Spezialausstattung und Verstärkungshilfe bei Bedarf überörtlich heranführen.
Die THW-SEG ist und bleibt dabei das Mittel der ersten Wahl bei einer Alarmierung, d.h. ja auch bei "Gefahr im Verzuge", wenn der Anforderer schnelle Hilfe benötigt.
Glärbach 15
58802 Balve
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